Vorsorgevollmacht

Rolf Kegel

Soweit Sie nicht mehr in der Lage sind, für die eigenen Angelegenheiten zu sorgen, bestellt das Gericht einen Betreuer als Ihren gesetzlichen Vertreter. Um die gesetzliche Betreuung (weitestgehend) zu vermeiden, bietet es sich an, einer oder mehreren Vertrauenspersonen eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.

Mit der Vorsorgevollmacht setzen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten ein und erteilen Ihm für den Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit die Befugnis, für Sie rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Damit vermeiden Sie die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters durch ein Gericht.

Die Vollmacht erstreckt sich grundsätzlich auf sämtliche Lebensbereiche, d. h. der Bevollmächtigte kümmert sich neben vermögensrechtlichen Angelegenheiten um Ihre Unterbringung, um die Auflösung Ihrer Wohnung oder um die Maßnahmen Ihrer ärztlichen Behandlungen. Anweisungen an den Bevollmächtigten zum inhaltlichen Gebrauch der Vollmacht werden in der Vollmacht selbst nicht aufgenommen. Konkrete Anweisungen sollten in einem separaten Auftrag an den Bevollmächtigten aufgenommen werden. Die Vollmacht gibt die Befugnis zur Vertretung des Vollmachtgebers im Außenverhältnis. Regelungen im Auftragsverhältnis wirken hingegen im Innenverhältnis zwischen Bevollmächtigten und Vollmachtgeber.

Aufgrund der weitreichenden Befugnisse ist die wichtigste Voraussetzung für die Vorsorgevollmacht, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens haben.

Der Bevollmächtigte unterliegt grundsätzlich nicht der gerichtlichen Kontrolle. Eine Überwachungsbetreuung wird nur dann – auf Anzeige Dritter hin – angeordnet, sollten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte nicht nach dem Wohl des Betroffenen handelt.

Bei der Errichtung der Vorsorgevollmacht und dem diesem zugrundeliegenden Auftragsverhältnis unterstützen und beraten wir Sie gerne. Die Vollmacht kann bei dem zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Gerne veranlassen wir dies für Sie.

BGKW - Anwalt für Vorsorgeverfügung

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