Patientenverfügung

Rolf Kegel

Als Patientenverfügung bezeichnet man Willenserklärungen im Hinblick auf eine medizinische Behandlung oder nicht Behandlung, wenn der Verfügende seinen Willen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung zeitweise oder dauerhaft nicht mehr aktuell äußern kann.

Die Patientenverfügung wird häufig als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht bzw.  Betreuungsverfügung erstellt. Es wird nämlich nicht geregelt, wer für Sie handelt, sondern welche medizinischen Maßnahmen zu erfolgen haben, wenn Sie zur Einwilligung oder Versagung der Einwilligung nicht mehr in der Lage sind.

Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht heute ausdrücklich vor, dass die Festlegung für bestimmte ärztliche Maßnahmen verbindlich ist, wenn durch diese Feststellung Ihr Wille eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Insoweit können Sie auch Anordnungen zur Unterlassung lebensverlängernder oder lebenserhaltender Maßnahmen treffen. Auf das Stadium der Erkrankung kommt es nicht an. Ihr Bevollmächtigter oder Betreuer muss Ihren Willen gegenüber Arzt, Pflegepersonal und Einrichtung durchsetzen.

Bei der Erstellung einer Patientenverfügung stehen wir Ihnen gerne mit rechtlichem Rat zur Seite.

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